Einbürgerungstest

Emigration

Eine Entscheidung, die Heimat zu verlassen, ist sicherlich für niemanden leicht zu fällen. Die Gründe dafür können vielfältig sein: der Beruf oder aber eine familiäre Veränderung, jedoch auch die politische Verfolgung bzw. eine Einschränkung der religiösen Freiheit oder der Wille zum Neuanfang. Die Emigration bzw. Auswanderung bedarf normalerweise einer exakten Vorbereitung auf die neue Lebenssituation. Leider ist dies nicht für jedermann immer optimal durchführbar.

Jahr für Jahr emigrieren zahlreiche Deutsche in verschiedenste Länder. Beliebte Ziele sind unter anderem die Schweiz, USA, Spanien, England, Österreich und Frankreich. Gleichermaßen sieht sich die Bundesrepublik mit einer hohen Einwanderungsquote konfrontiert. Verbesserte Arbeitsbedingungen bzw. die grundsätzliche Chance auf eine Arbeitsstelle versprechen gleichzeitig eine Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität.

Die Emigration setzt aber zwingend voraus, dass der Neubürger im ausgewählten Land zur Integration gewillt ist. Natürlich können kulturelle und religiöse Hintergründe beibehalten werden. Im Gegenzug müssen jedoch neue Traditionen und gelebte Sitten sowie die Sprache als Umfeld aktiv angenommen werden. Dies stellt die Basis für ein gesellschaftliches und kommunikatives Miteinander dar. Das ist gerade für die Kinder von Emigranten ein wesentlicher Aspekt.

An diesem Punkt sind die Regierungen weltweit gefragt, Aufklärung und Hilfestellung anzubieten. Werden in diesem Zusammenhang von rechtlicher Seite Auflagen geschaffen – z. B. Einbürgerungstests – dient dies dem Vorteil der Neubürger. Einbürgerungstests helfen Migranten, besser mit den Gepflogenheiten am neuen Lebensstandort zurechtzukommen.

Einbürgerung

Liegt nun die Entscheidung zur Emigration vor, ist der Weg zur Einbürgerung für manche Person selbsterklärend. Nach einer gewissen Zeit – meist nach etwa 8 Jahren – besteht vielmals der Wunsch, die Identifizierung mit der neuen Heimat aufgrund der Anerkennung einer neuen Staatsbürgerschaft auch zu beurkunden.

Mit der Einbürgerung ergibt sich für die betreffende Person eine völlig veränderte Rechtssituation. Bestehende Gesetze regeln die Rechten und Pflichten innerhalb der gewählten Staatsbürgerschaft. Ihnen ist ab diesem Zeitpunkt Folge zu leisten. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird größtenteils durch das Grundgesetz geregelt und an natürliche Personen verliehen. Auskünfte erteilt der/die von der Regierung bestellte Beauftragte/-er der Bundesregierung für Emigration und Integration (§ 92 Aufenthaltsgesetz). Integriert ist diese Dienststelle innerhalb des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Jugend und Frauen.

In der Bundesrepublik Deutschland wird Toleranz gegenüber allen Emigranten groß geschrieben. Die Neubürger haben ein festgeschriebenes Recht auf faire und gleichberechtigte Behandlung. Aber auch die Pflicht, sich den Lebensumständen des Alltags und der Gesellschaft entsprechend der Gesetzeslage anzupassen. Zahlreiche Informationsstellen im In- und Ausland ermöglichen ausreichende vorab geführte Beratungen, um die Emigration und nachfolgende Einbürgerung relativ problemlos zu realisieren (Integrationspolitik).

Zahlreiche Initiativen zur Integration werden inzwischen bundesweit angeboten bzw. durchgeführt. Immer mehr Kurse (z. B. Volkshochschule) zum Erlernen der deutschen Sprache, kulturelle Veranstaltungen und dergleichen, bieten den Zuwanderern eine Möglichkeit, sich selbst mit Land und Leute in Einklang zu bringen. Gleichermaßen wirkt die Europäische Union in diesem Bereich aktiv mit.

Einbürgerungsbestimmungen

Um eine Einbürgerung und somit die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen, müssen gewisse Voraussetzungen beachtet und erfüllt werden. Dies bedeutet, wer nicht bereits von Geburt aus deutscher Staatsbürger ist, kann nur durch ein Einbürgerungsverfahren die Zugehörigkeit erlangen. Grundsätzliche Voraussetzung hierzu ist die schriftliche Antragsstellung mit einem offiziellen Antragsformular sowie der Nachweis, dass keine rechtwidrigen Tatbestände oder Straftaten vorliegen. An dieser Stelle geht es um die Gewährleistung der innerdeutschen Sicherheit. Auch wird ein gesteigerter Wert auf das notwendige Beherrschen (verstehen und sich verständigen können) der deutschen Sprache gelegt.

Die Einbürgerungsbestimmungen können in einen Muss- (gesetzlicher Anspruch), Soll- (Bereitschaft z. B. bei Eheschließung) sowie Kann-Anspruch (nach Ermessen) unterteilt werden.

In der Regel muss die bisherige, bestehende Staatsbürgerschaft aufgegeben werden, will man in der Bundesrepublik Deutschland eingebürgert werden. Nur wenige Ausnahmemöglichkeiten sind an dieser Stelle zulässig. Die Fristen bis zum Anspruch auf Einbürgerung belaufen sich auf 8 Jahre Aufenthalt in der Bundesrepublik. Dieser Zeitfaktor kann auf 7 Jahre verkürzt werden, wenn der künftige Staatsbürger einen Integrationskurs besucht.

Bei Kindern von Emigranten ist die Regulierung etwas differenzierter zu betrachten. Ist ein Elternteil bereits deutscher Staatsangehöriger, wird das Kind automatisch deutscher Staatsbürger. Oder aber die Aufenthaltsfrist von 8 Jahren und eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung der Eltern ermöglichen dem Kind die deutsche Staatszugehörigkeit. Besitzt ein Kind zwei Staatsangehörigkeiten, muss es sich normalerweise zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr für eine Zugehörigkeit entscheiden.

Nach Abschluss eines Prüfverfahrens kann die deutsche Staatsangehörigkeit seitens des Bundesinnenministeriums anerkannt werden. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit der Ausweisung. Mit der Einbürgerung wird die Einbürgerungsurkunde, ein Personalausweis sowie ein Reisepass ausgehändigt. Die allgemeinen Kosten für das Verfahren werden dem Neubürger in Rechnung gestellt. Eine Staatsangehörigkeit kann aber auch verloren gehen - z. B. Erwerb einer ausländischen Staatszugehörigkeit, Adoption im Ausland, selbst gewählter Verzicht, usw.

Einbürgerungstest

Während seiner Entstehungsphase hat der Einbürgerungstest zu äußerst kontroversen Diskussionen geführt. Heute jedoch ist er weitestgehend anerkannt und seine Notwendigkeit mehr als bestätigt worden. Und nicht nur die Bundesrepublik Deutschland führt einen Einbürgerungstest durch. Üblich ist ein solcher auch in den USA, in Österreich oder in Kanada.

Die Abfragethemen beziehen sich in erster Linie auf die ethnische und politische Gesinnung des Einbürgerungswilligen sowie auf dessen Sprachkenntnisse. Gleichzeitig sollte dieser über ein Grundwissen der Geschichte und Kultur unseres Landes nachweisen können. Kenntnisse zum allgemeinen Staatswesen sind selbsterklärend. Die Innenminister der einzelnen Bundesländer verständigen sich regelmäßig über annähernd gleiche Testbedingungen.

Wer sich mit dem Testverfahren bereits im Vorfeld auseinandersetzen möchte, kann hierzu ausreichend Lernmaterial erhalten. Einerseits durch die öffentlichen Behörden. Andererseits stehen im Internet zahlreiche Testangebote zur Verfügung. Wichtige Fragethemen befassen sich mit der Demokratie, der Zugehörigkeit zur Europäischen Union, der existierenden Gesetzgebung, der Schulpflicht, kulturellen Hintergründen, der innerdeutschen Geografie, der Gleichberechtigung, usw.

Viele Fragen beschäftigen sich dabei im Wesentlichen mit traditionellen Unterschieden einzelner Kulturen. Bei der Einbürgerung tritt entscheidend die gelebte Landessitte in den Vordergrund. Schließlich will die Regierung gewährleisten, dass sich der neue Mitbürger entsprechend eingliedert und dauerhaft im Lande wohlfühlt. Wer an diesem Punkt deutliche Gesinnungsprobleme aufzeigt, wird sich mit höchster Wahrscheinlichkeit einmal nicht mit den auftretenden Lebensumständen auseinandersetzen können.

Noch immer ist die Frage der rechtlichen Zulässigkeit eines Einbürgerungstests in der Bundesrepublik Deutschland nicht in allen Einzelheiten geklärt. Doch die Stimmen der Kritiker werden leiser, nachdem die Erfolge mittels Einbürgerungstest eindeutig auf der Hand liegen. Die Neubürger setzen sich seitdem weit mehr mit Deutschland auseinander und erzielen beachtliche Erfolge im Bereich der Integration.

Einbürgerung je Bundesland

Die Testverfahren von Hessen und Baden-Württemberg haben bereits während ihrer Einführung für deutlich viel Aufsehen gesorgt. Sie gelten als Vorreiter für die momentan endgültigen Einbürgerungstests im Lande. Zugrunde liegt wie immer das Staatsangehörigkeitsgesetz. Das Bekenntnis zur freiheitlichen, demokratischen Grundordnung zeigt die Werteordnung des Staates deutlich auf. Hierzu zählen unter anderem die Gleichberechtigung der Geschlechter, die Staatengewalt sowie der Schutz der Menschenwürde (Grundgesetz).

Die ausgewiesenen Fragen richten sich nach diesen Moralvorstellungen und können in freier Textauswahl beantwortet werden. In der Regel werden 30 Fragen in oftmals mündlicher Form gestellt und im direkten Gespräch beantwortet (Gesprächsleitfaden). Die Bewertung erfolgt nach einem ausgewiesenen Punkteschlüssel. Natürlich kann die Eindeutigkeit der Punktvergabe insofern in Frage gestellt werden, weil es sich um eine Gesprächsform des Testverfahrens handelt.

Noch immer steht die Frage im Raum, was geschieht, wenn die Teilnahme am Testverfahren grundsätzlich auf der Basis der mangelnden Rechtsexekutive erfolgt. Das Bundesverfassungsgericht hat hier noch keine eindeutige Regelung erlassen. Ebenfalls muss das Einführen einheitlicher Sprachtests und Einbürgerungskurse als sinnvoll und notwendig bewertet werden. Allerdings sollte dann endlich vonseiten der Regierung hierzu ebenfalls ein Gesetzerlass einhergehen, um die überflüssigen Diskussionen rasch zu beenden. Dies würde auch den Einbürgerungswilligen mehr Sicherheit im Bezug auf den Einbürgerungstest vermitteln.

Testverfahren

Das Testverfahren besteht im Normalfall aus 30 Fragen. Diese wiederum werden einem veröffentlichten Fragenkatalog von 100 Fragen entnommen. Beim Einbürgerungstest werden die Fragen entweder direkt vorgelesen und erwarten eine Beantwortung. Oder aber sie werden in ein Gespräch eingebunden (Gesprächsleitfaden). Den Antworten liegt ein ausgewiesener Punkteschlüssel zugrunde.

Grundsätzliche Testfragen richten sich nach Kenntnissen über Deutschland sowie teilweise Europa. Allgemeinwissen über das Land, dessen Geschichte, die geltende Verfassung, Demokratie und Rechtsprechung, seine Kultur, die Wissenschaft, Moralvorstellungen, die Gleichberechtigung und dergleichen gehören zum Themenkomplex. Gleichermaßen wird der Einbürgerungswillige zu seiner persönlichen Gesinnung in Bezug auf Ethik und Politik befragt.

Auch ist der Nachweis über grundsätzliche Kenntnisse der deutschen Sprache zu erbringen. Es geht in erster Linie darum, den alltäglichen Sprachgebrauch zu absolvieren. Wie fälschlicherweise oftmals dargestellt wird, ist es nicht notwendig, fehlerfreie Textstücke zu verfassen. Reine Verständigung und ein normaler, kommunikativer Gesprächsaustausch sind vollkommen ausreichend.

Hierzu finden als Vorbereitung sogenannte Einbürgerungskurse an vielen Orten bundesweit statt. Die Teilnahme soll laut Innenministerkonferenz verpflichtend sein. Notwendige Informationen können überdies bei den öffentlichen Behörden erhalten werden. Ebenfalls stehen spezialisierte Rechtsanwälte den Menschen bei Fragen und Problemen zum Einbürgerungstest hilfreich zur Seite. Eine weitere Recherche im Internet ermöglicht zusätzliche Eindrücke, Probetestverfahren und Problemlösungen.

Die Bundesrepublik und die Bundesländer haben durch den Einbürgerungstest eine Möglichkeit der Gleichstellung geschaffen. Jede Person kann unter annähernd gleichen Bedingungen die Staatsangehörigkeit des Landes erhalten.

Testvorbereitungsmöglichkeiten

Um sich optimal auf einen Einbürgerungstest vorbereiten zu können, stehen den Menschen verschiedene Optionen zur Verfügung. Zuerst kann der Weg der Information über das allgemein zugängliche Internet erfolgen. Verschiedene Testvarianten werden hier kostenlos zu Übungszwecken angeboten. Größtenteils enthalten sie sogar die Originalfragen. Entweder können diese im Schnellverfahren per Ankreuzmethode bearbeitet werden. Oder aber die Testergebnisse können in gewisser Weise auswendig erlernt werden.

Bei den allerorts angebotenen, pflichtmäßigen Einbürgerungskursen stehen den zukünftigen Bürgern weit mehr Verständnismöglichkeiten offen. Viele Moral- und Wertevorstellungen werden explizit erläutert. Die Geschichte und Kultur des Landes wird auf interessante Weise erzählt bzw. erklärt. Man lernt Traditionen und Brauchtum kennen, kann das Handeln des Volkes besser nachvollziehen, Verständnis für die Mitbürger bekommen. Einbürgerungskurse mit durchschnittlich 60 Schulstunden bauen somit auf ideale Integration.

Mittels Sprachschulen wird dem ausländischen Mitbürger die deutsche Sprache erlernt. Grammatik und Schreibweise spielen hier eine zusätzliche Rolle. Ebenfalls lernt die jeweilige Person eine deutliche Sprechweise. Ein Sprachkurs ermöglicht eine enorme Erleichterung bei der Bewältigung des Alltags. Angebote reichen hier von den Volkshochschulen bis hin zu privaten Schulinstituten.

Ebenfalls stehen zahlreiche Fachbücher und interessante Literatur zur Disposition. Auf diese Weise kann sich der Emigrant eine optimale Bildung zum Thema Deutschland zulegen. Wichtig ist für einen fremdländischen Bürger zudem zu erkennen, dass die Integration aufgrund der Vorbereitung nochmals vertieft wird und einen persönlichen Nutzen für den späteren Lebensstandard darstellt. Wer sich mit seiner Heimat identifizieren kann, kann letztendlich erst ein reales Heimatgefühl entwickeln.

Internationaler Einbürgerungstest

Nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Einbürgerungstest. Gerade der Nationalstolz der US-Amerikaner bezieht sich sehr auf die eigene Geschichte und die Traditionen des Landes und seiner Bewohner. Und somit ist es selbsterklärend, dass das Testverfahren in diese Richtung ausgelegt wurde. Andere Länder wiederum finden eine anderweitige Bezeichnung für den Einbürgerungstest, verfolgen aber die gleichen Ziele. Vor allem die Schweiz hat wohl die umfangreichsten Schwierigkeitsstufen aufgebaut, um dort eine Einbürgerung erzielen zu können.

Manche Länder machen die Einbürgerung einer Person von völlig anderen Maßstäben abhängig – beispielsweise vom Einkommen oder vom sozialen Status. In Monaco wiederum ist die persönliche Entscheidung des Fürsten gefragt. Österreich verlangt eine Aufenthaltsfrist von 10 Jahren, bei EU-Bürgern von 6 Jahren.

Weitere Beispiele liefert unter anderem Polen, wo fünf Jahre Aufenthalt vor der Antragsstellung Pflicht sind. Die Entscheidung fällt dann der Präsident, die Kosten belaufen sich auf in etwa 300 Euro. In der Türkei wird die gleiche Aufenthaltsdauer gefordert, zudem die Volljährigkeit, ein sittlicher Charakter und eine nachweislich gute Körperverfassung. Die Brasilianer haben ebenfalls Regelungen festgelegt, verfahren aber etwas vereinfacht mit deren Auslegung.

Eine Einbürgerung in Australien wird ebenfalls mittels Einbürgerungstest ermöglicht. Dieser bezieht zudem einen guten Charakter sowie Straffreiheit ein. In Frankreich hingegen wird wiederum der Einbürgerungstest etwas strenger ausgeführt. Allerdings können Einbürgerungswillige aus ehemaligen französischen Kolonien eine sofortige Staatszugehörigkeit beantragen.

Weitere Auskünfte über jedwedes Land können im Auswärtigen Amt eingeholt werden. Oder eine direkte Erkundigung im ausgesuchten Land erfolgt durch den Emigranten selbst.

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