Fahrschultest
Wer sich dazu entschließt, die Führerscheinprüfung zu machen, der sollte sich vorher gut informieren, bei welcher Fahrschule er am besten aufgehoben ist. Hierbei sollte auf keinen Fall der Preis für die Fahrstunden und/oder die theoretische Ausbildung das alles entscheidende Kriterium sein. Erstes Anzeichen einer guten Fahrschule ist die Mitgliedschaft im Deutschen Fahrschulverband. Das deutet schon einmal darauf hin, dass sich der Inhaber ständig weiterbildet. Kommt er dieser Ausbildungsverpflichtung nicht regelmäßig nach, kann er bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel den Lehrgang zum Punkteabbau oder das Aufbauseminar für Führerscheinneulinge, nicht durchführen. Dafür gibt es behördliche Auflagen. Auch sind gute Fahrlehrer erfahrungsgemäß bereits im Beratungsgespräch sehr offen und weisen die potenziellen Kunden auch darauf hin, was an Kosten für theoretische Ausbildung, für Lernmaterial und die einzelnen Fahrstunden auf sie zukommt. Wer hier die Übungsstunden außerhalb der vorgeschriebenen Sonderfahrten für denjenigen, der noch nie ein Kraftfahrzeug geführt hat, mit unter 20 Stück kalkuliert, von dem sollte man lieber die Finger lassen.
Langjährig erfolgreiche Fahrlehrer rechnen pro Lebensjahr mit einer Fahrstunde, das heißt bei einem 18-Jährigen mit ca. 20 Stunden und bei einem 60 Jahre alten Neuling mit mindestens 50 Stunden. Das ist ein Wert, der sich über statistische Erfassungen herauskristallisiert hat. Wer die Möglichkeit hat, sollte auch mit ehemaligen Fahrschülern sprechen, um herauszufinden, ob der eine oder andere Fahrlehrer für ihn geeignet ist.
Die Führerscheinausbildung ist Vertrauenssache. Hier sollte man sich jemanden suchen, der einem auch im Alltag sympathisch wäre. Gerade während der Praxisausbildung kommt es immer wieder zu Situationen, wo auch ein Fahrlehrer blitzschnell reagieren muss und keine Rücksicht auf persönliche Empfindlichkeiten des Fahrschülers nehmen kann. Einen erfolgreichen Abschluss des Beratungsgespräches stellt der Ausbildungsvertrag dar, den bei Minderjährigen auch die Erziehungsberechtigten unterzeichnen müssen. Sollte der Fahrlehrer dies nicht von selbst anbieten, empfiehlt es sich vor allem für Zweiradfahrer, nach einer Fahrschülerunfallversicherung zu fragen, die in jedem Falle abgeschlossen werden sollte.
Fahrschulwechsel
Auch wenn man während der Zeit der Ausbildung feststellt, dass man sich persönlich nicht gut aufgehoben fühlt, sollte man sich nicht scheuen, mit dem Ausbilder über einen Wechsel zu sprechen. Viele Fahrschulen in der Bundesrepublik haben nicht nur einen Fahrlehrer, sodass oft auch ein unproblematischer Wechsel innerhalb des Unternehmens möglich ist. Man kann aber auch während einer laufenden Ausbildung die Fahrschule wechseln. Dazu sollte man offen mit dem Inhaber sprechen und seine Gründe darlegen. Dann muss der Ausbildungsvertrag gekündigt werden und angegeben werden, zu welcher Fahrschule man wechseln möchte. Das beschleunigt die Übersendung der für die Prüfung erforderlichen Unterlagen an den neuen Ausbilder. Das kann mitunter bis zu vier Wochen dauern, weil die Übergabe über das Kraftfahrtbundesamt erfolgt. Ein seriöser Fahrlehrer wird dem wechselnden Kunden keine Steine in den Weg legen, weil für eine erfolgreiche Fahrausbildung ein absolutes Vertrauensverhältnis zwischen Ausbilder und Zögling herrschen muss. Nur so ist gewährleistet, dass die Anweisungen des Fahrlehrers ohne zu zögern ausgeführt werden und so schwere Unfälle verhindert werden können.
Wer den Wechsel wegen Panikattacken beim Gedanken an Praxisausbildung und Prüfung vollziehen möchte, der sollte sich in der regionalen Geschäftsstelle des Fahrlehrerverbandes nach einer sogenannten Angsthasenfahrschule erkundigen, die es in letzter Zeit zumindest in den größeren Städten überall gibt. Die dort tätigen Fahrlehrer/innen haben in der Regel eine zusätzliche psychologische oder pädagogische Ausbildung, sodass sie auf die Ängste der Probanden eingehen können. Außerdem gibt es hier meist zusätzliche Angebote für die praktische Ausbildung sowie die Vorbereitung und Durchführung der Prüfung.
Ablauf der Ausbildung
Heutzutage ist es üblich, die praktische Ausbildung bereits während der Laufzeit des Theorielehrganges zu beginnen. Zum Ablauf der theoretischen Ausbildung gibt es in Deutschland sehr vielfältige Varianten, aus denen man zum Teil sogar bei einer einzigen Fahrschule auswählen kann. Diese reichen vom sogenannten Ferienlehrgang, der meist zu Beginn der Ferien mit durchgängigem Unterricht in einer Woche durchgeführt wird, bis hin zu Theorieseminaren, die sich mit wenigen Stunden pro Woche begnügen und sich dafür bis zu zwei Monaten hinziehen. Den Abschluss dieses Ausbildungsabschnittes bildet die theoretische Prüfung. Beim Pkw-Führerschein kann man diese sogar schon drei Monate vor Erreichen des 18. Lebensjahres machen. In einigen Bundesländern bei der Variante „begleitetes Fahren ab 17“ ist dies entsprechend drei Monate vor dem 17. Geburtstag möglich. Erst wer die theoretische Prüfung bestanden hat, wird zur Praxisprüfung zugelassen. Dabei sollte man allerdings beachten, dass die bestandene Theorieprüfung einem nur ein Kalenderjahr Zeit lässt, auch den praktischen Prüfungsteil zu absolvieren. Schafft man das nicht in dem Zeitraum, kann dieser auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden. Reicht diese Zeitspanne immer noch nicht aus, ist die theoretische Prüfung zu wiederholen. Bei der praktischen Ausbildung gibt es konkrete gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der zu absolvierenden Fahrstunden. Jeder Fahrschüler muss drei Stunden Nachtfahrt, vier Stunden Autobahnfahrt und fünf Stunden Überlandfahrt nachweisbar absolviert haben, ehe er zur Prüfung zugelassen wird. Die Zahl der sonstigen Übungsfahrten hängt immer von den persönlichen Voraussetzungen des Prüflings und der Einschätzung des Ausbilders ab. Der Fahrlehrer ist gesetzlich dazu verpflichtet, nur diejenigen Fahrschüler zur Prüfung zu schicken, bei denen er sich überzeugen konnte, dass sie in der Lage sind, ein motorisiertes Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Die Praxisprüfung kann man ab einem Monat vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse gültigen Mindestalters absolvieren. Allerdings bekommt man dabei den Führerschein nicht unmittelbar nach dem Bestehen der Prüfung ausgehändigt, sondern muss ihn sich nach dem Geburtstag von Straßenverkehrsamt abholen.
Sperrfristen nach nicht bestandener Prüfung
Sowohl für die theoretische als auch für die praktische Prüfung gilt: Ist jemand das erste Mal durchgefallen, so muss er sich vierzehn Kalendertage gedulden, ehe er sich das nächste Mal den Prüfungsaufgaben stellen kann. Geht die wieder schief, muss man erneut vierzehn Kalendertage warten, ehe man die dritte Prüfung machen kann. Spätestens die sollte aber dann klappen, weil man sonst ein ganzes Vierteljahr warten muss, ehe man wieder zur Prüfung zugelassen wird. Eine weitere zu beachtende Besonderheit ist, dass zwischen dem Erteilen der Prüfzulassung und der bestandenen Prüfung nicht mehr als ein Jahr vergehen darf, sonst muss man einen Antrag auf Verlängerung stellen, die allerdings nur einmal gewährt wird. Verläuft diese Frist auch ohne erfolgreichen Abschluss, so ist ein kompletter Neubeginn erforderlich. Das gilt auch für die praktische Prüfung. Ab dem Tag der bestandenen Theorieprüfung läuft diese Frist. Auch sie kann auf Antrag um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Leistungen der Fahrschulen
Neben der klassischen Pkw-Ausbildung bieten die meisten Fahrschulen auch die Ausbildung in den Klassen A1, A und BE an. Übersichten über die verschiedenen Führerscheinklassen finden sich an verschiedenen Stellen im Internet, wobei die zuverlässigsten Quellen der Fahrschulverband Deutschland und die DEKRA als Prüforganisation sind. Die Klasse A1 kann man bereits mit 16 Jahren erwerben und damit kleine Maschinen fahren, die allerdings bis zur Erreichung des 18. Lebensjahres hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit auf 80 Kilometer pro Stunde gedrosselt sein müssen. Anders als bei der noch bis Ende der 90er Jahre in Deutschland üblichen Pkw-Ausbildung, benötigt man mit der nach europäischem Recht erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse B eine zusätzliche Ausbildung für das Mitführen eines Hängers, die die meisten Fahrschulen anbieten. Es kann möglich sein, dass man dort einen eigenen Hänger mitbringen kann, um teure Leihgebühren einsparen zu können. Die Ausbildung für LKW führen aus Kostengründen nicht alle Fahrschulen durch. Dort sollte man sich gründlich umschauen oder sich vom Fahrlehrer des Vertrauens einen Kollegen empfehlen lassen. Daneben bieten die meisten Fahrschulen noch zusätzliche Leistungen an. Viele geben für ihre erfolgreichen Absolventen Gutscheine aus, mit denen man ein Jahr kostenlos beim ADAC Mitglied werden oder ein Fahrsicherheitstraining absolvieren kann. Besonders Letzteres wird immer interessanter, da viele Versicherungsgesellschaften für die Neulinge Beitragsrabatte geben, wenn sie ein Fahrsicherheitstraining nachweisen können.
Aufbauseminare und Punkteabbau
Glaubt man einschlägigen Statistiken, so muss die Datenflut bei den erfassten Verkehrssünden in Flensburg täglich weiter wachsen. Schwerpunkt dabei sind Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nötigung und Unterschreitung der Sicherheitsabstände bei hohen Geschwindigkeiten, wobei allerdings auch einige Kraftfahrer notorisch dazu neigen, Halteverbotsschilder und gekennzeichnete Einbahnstraßen einfach zu ignorieren. Das führt häufig dazu, dass neben der Forderung von saftigen Bußgeldern auch Punkte auf dem Flensburgkonto „gutgeschrieben“ werden. Führerscheinneulinge, die sich noch in der Probezeit befinden, werden dann meistens zu einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verdonnert. Außerdem verlängert sich in dem Falle auch die Probezeit. Wer über die Probezeit schon hinaus ist und immer wieder teure schwarz- weiße Fotos vom Ordnungsamt erhält, der sollte vorsichtig mal seinen Punktestand in Flensburg beobachten. Den kann man auch abfragen. Wer dort eine bestimmte Summe Punkte gesammelt hat, der wird nicht belohnt, sondern im wahrsten Sinne des Wortes aus dem Verkehr gezogen. Bis neun Punkte hat man die Möglichkeit, freiwillig ein Seminar zum Punkteabbau zu besuchen. Dafür werden bis zu vier Punkte gestrichen. Die Seminare finden nicht ständig statt und sind kostenpflichtig. Also rechtzeitig anmelden, wenn man das vorhat. Sollte das Punktekonto über neun Punkte hinaus immer noch Zuwächse verzeichnen, wird der Besuch einer Nachschulung meistens behördlich angeordnet. Sollte man dieser Anordnung nicht binnen einer festgelegten Frist Folge leisten, sollte man damit rechnen, dass der Führerschein einen längeren Urlaub beim Ordnungsamt machen muss. Außerdem sollte man sich gedanklich darauf vorbereiten, dass im Rahmen dieser zusätzlichen Seminare auch ein praktischer Test durchgeführt wird, bei dem der durchführende Fahrlehrer auf die Verhaltensweisen aufmerksam macht, die sich im Alltag eingeschlichen haben und die teilweise grob fahrlässig und mit den geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen nicht vereinbar sind. Dazu finden anschließend Diskussionsrunden statt, bei denen diese Dinge ausgewertet werden. Das Punktekonto in Flensburg entscheidet auch darüber, ob man als Begleitperson für den Sohn oder die Tochter in Frage kommt, die schon mit 17 den Führerschein machen möchte. Wer dort als Begleitperson eingetragen werden möchte, darf nicht mehr als drei Punkte auf seinem Konto haben.
Besondere Leistungen der Fahrschulen
In den letzten Jahren haben sich mehrfach die gesetzlichen Regelungen im Straßenverkehr geändert. Das sind keine umfangreichen Änderungen, aber man tut gut daran, sie zu kennen. Deshalb bieten viele Fahrschulen Auffrischungsseminare für „alte Hasen“ an, bei denen man sich zum Beispiel informieren kann, welche Auswirkungen die Einführung des europäischen Rechts im Straßenverkehr hat. Besonders im späten Frühjahr veranstalten viele Fahrlehrer Informationsabende, bei denen sich die Fahrer, die einen Auslandsurlaub mit dem eigenen Fahrzeug planen, wertvolle Hinweise zu den im Zielland geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften holen können. In vielen Ländern muss auch tagsüber mit Abblendlicht gefahren werden. Auch die Höchst- und Richtgeschwindigkeiten weichen teilweise erheblich voneinander ab. Die Kosten für diese Informationsveranstaltungen sind gering im Vergleich zu den Summen, die bei verkehrsrechtlichen Verstößen teilweise im Ausland an Ort und Stelle fällig werden können und somit ein ordentliches Loch in die Urlaubskasse reißen. Wer bereits den Führerschein hat und jahrelang nicht gefahren ist, der tut gut daran, ein paar Auffrischungsstunden zu nehmen, ehe er sich wieder hinter das Lenkrad setzt. Die ständig zunehmende Verkehrsdichte auf Deutschlands Straßen lässt sich mit der Unsicherheit einiger Fahrer nicht vereinbaren. Besonders die mehrspurigen Straßen in den Innenbereichen der Großstädte werden dort immer wieder unterschätzt, was häufig sehr schwere Unfälle mit zahlreichen Verletzten und hohen Sachschäden zur Folge hat.
Der fachkundige Ansprechpartner in der Fahrschule
Die Ausbildung in der Fahrschule setzt zunehmend den Schwerpunkt auch bei einer umweltfreundlichen Fahrweise. Viele Fahrlehrer sind auf Fahrzeuge mit alternativen Antrieben umgestiegen, um ihre Betriebskosten zu senken oder ihrem Umweltbewusstsein Ausdruck zu verleihen. Deshalb sind sie auch nach der erfolgreichen Führerscheinausbildung ein guter und fachkundiger Ansprechpartner, an den man sich wenden kann, wenn man Auskünfte zur Alltagstauglichkeit von Erdgasautos bekommen möchte oder einen Erfahrungsbericht sucht, wie es sich mit biologischen Treibstoffen fährt. Gibt es Fragen zur Straßenverkehrsordnung, muss man auch nicht gleich zum Verkehrsrechtsanwalt flitzen, sondern kann sich an die Fahrschule seines Vertrauens wenden. Die Fahrlehrer sind meistens auch gut ausgebildete Berater, wenn es um Sparmöglichkeiten bei der Fahrzeugversicherung geht. Daneben bieten viele Fahrschulen inzwischen auch die Beratung zur umweltschonenden Fahrweise an, bei der man unter Umständen je nach Motorleistung und Fahrzeugtyp bis zu einem Liter Sprit auf hundert Kilometer sparen kann. Die Fahrschule ist auch die beste Anlaufstelle, wenn es darum geht, dass der Junior gerne verkehrstechnisch mobil werden möchte. Der Fahrlehrer erklärt gerne ausführlich, warum der Mopedschein für Jugendliche wirtschaftlicher Unsinn ist und lieber gleich die Ausbildung A1, das heißt für das sogenannte Leichtmotorrad gemacht werden sollte und welche Auswirkungen das später auf den Erwerb des Führerscheins für den Pkw hinsichtlich Probezeit und Schadensfreiheitsklasse bei der KFZ-Haftpflichtversicherung haben könnte.